Wir prüfen und erstellen Ihre Betriebs- und Heizkostenabrechnung für
 Ihre Immobilie oder Ihr Gewerbe

Betriebskostenanalyse und - Optimierung - eine unserer leichtesten Übungen 

Bis wann muss die Betriebskostenabrechnung vorliegen:

Die Abrechnung muss immer spätestens zwölf Monate nach Ablauf der Abrechnungsperiode den Mieter:innen zugestellt werden.

Werde ich über meinem Energieverbrauch informiert: 

Der Gesetzgeber schreibt in § 6a der Heizkostenverordnung vor, dass der Gebäudeeigentümer seinen Nutzern unterjährige Verbrauchsinformationen bereitzustellen hat.

Welche Betriebskostenarten sind vertraglich vereinbart:

Die rechtliche Grundlage findet sich in § 556 BGB

Muss ich die Nachzahlung bezahlen:

Nach Zugang der Betriebskostenabrechnung haben Sie eine Schonfrist.

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